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BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erschwerende Wertung des Leugnens eines Angeklagten bei der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82
Die Jugendkammer läßt hierbei außer acht, daß das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden darf (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil jedoch deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50
Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …
Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82
Die Jugendkammer läßt hierbei außer acht, daß das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden darf (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil jedoch deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).
- BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82
Die Jugendkammer läßt hierbei außer acht, daß das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden darf (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff). - BGH, 08.01.1954 - 2 StR 602/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82
Die Jugendkammer läßt hierbei außer acht, daß das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden darf (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff). - BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60
Hartnäckiges Leugnen und Uneinsichtigkeit als Strafzumessungsgrund
Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82
Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil jedoch deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).