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   BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82   

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https://dejure.org/1982,9879
BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82 (https://dejure.org/1982,9879)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1982 - 4 StR 631/82 (https://dejure.org/1982,9879)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 4 StR 631/82 (https://dejure.org/1982,9879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erschwerende Wertung des Leugnens eines Angeklagten bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82
    Die Jugendkammer läßt hierbei außer acht, daß das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden darf (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894, 895; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).

    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil jedoch deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82
    Die Jugendkammer läßt hierbei außer acht, daß das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden darf (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894, 895; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).

    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil jedoch deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).

  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82
    Die Jugendkammer läßt hierbei außer acht, daß das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden darf (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894, 895; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 602/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82
    Die Jugendkammer läßt hierbei außer acht, daß das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden darf (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894, 895; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60

    Hartnäckiges Leugnen und Uneinsichtigkeit als Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82
    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil jedoch deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).
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